Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.08.1983 | BGH, 22.12.1983 | BGH, 11.01.1984

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1983 - 1 StR 515/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1666
BGH, 03.11.1983 - 1 StR 515/83 (https://dejure.org/1983,1666)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1983 - 1 StR 515/83 (https://dejure.org/1983,1666)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1983 - 1 StR 515/83 (https://dejure.org/1983,1666)
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Modell-Hostess Jutta

§ 187 StGB, 'Drittbezug', § 185 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Drittbezug - Kompromittierende Sachlage - Verleumdung - Beleidigung - Voraussetzungen für das Erfüllen des Tatbestandes der Verleumdung - Möglichkeit der Verleumdung durch Schaffen einer den Betroffenen kompromititerenden Sachlage - Erfüllen des Tatbestandes der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beleidigung - Drittbezug

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 216
  • StV 1984, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 675/84

    Prüfung der Schwere einer Beleidigung bei Erörterung des Vorliegens eines minder

    Hätte sie aber wegen der Beleidigungen schon die erste Alternative des § 213 StGB angewandt, hätte sie den Strafrahmen dieser Vorschrift wegen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zusätzlich mildern können (BGH NStZ 1984, 216 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84

    Gespanntes sexuelles Verhältnis als Grund für die Annahme eines minderschweren

    Eine Berücksichtigung dieser Umstände einschließlich der Unverhältnismäßigkeit der beleidigenden Äußerung und der allgemein labilen Verfassung des Angeklagten hätte die Strafkammer möglicherweise zu einer ihm günstigeren Beurteilung veranlaßt als zu derjenigen, er habe mit seinen Annäherungsversuchen seine Ehefrau nur rücksichtslos als Lustobjekt behandelt und damit schuldhaft die schweren Beleidigungen hervorgerufen, die verständlich, nachvollziehbar und nicht unangemessen seien (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 546; BGH NStZ 1983, 554; 1984, 216; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984-3 StR 605/84; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 10 mit Nachweisen.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1001
BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83 (https://dejure.org/1983,1001)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1983 - 5 StR 408/83 (https://dejure.org/1983,1001)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1983 - 5 StR 408/83 (https://dejure.org/1983,1001)
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Ekel vor Schußwaffe

§ 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der (eingetretenen) Qualifikation" ist nicht möglich, Täter müßte von der ganzen Tat (d.h. auch vom Grunddelikt) Abstand nehmen (Hinweis: vgl. hierzu «Flucht nach tödlichem Schuß»)

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch: Qualifikation

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 216
  • StV 1984, 73
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 720/80

    Dienstwaffe - § 244 StGB, Diebstahl mit Waffen, Verpflichtung zum Waffentragen

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83
    Das gilt auch dann, wenn er nicht den Vorsatz hat, von ihr Gebrauch zu machen (BGHSt 24, 136, 137/138; 30, 44, 45).

    "Das Bewußtsein der Verfügung über ein so gefährliches und handliches Angriffsmittel kann leicht zum Einsatz der Schußwaffe führen" (BGHSt 30, 44, 45).

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83
    Es genügt, wenn er sie in irgend einem Zeitpunkt des Tatherganges derart bei sich hat, daß er sich ihrer jederzeit bedienen kann (BGHSt 13, 259/260; 20, 194, 197).
  • BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71

    Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83
    Das gilt auch dann, wenn er nicht den Vorsatz hat, von ihr Gebrauch zu machen (BGHSt 24, 136, 137/138; 30, 44, 45).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83
    Es genügt, wenn er sie in irgend einem Zeitpunkt des Tatherganges derart bei sich hat, daß er sich ihrer jederzeit bedienen kann (BGHSt 13, 259/260; 20, 194, 197).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    Ein Rücktritt von dieser Qualifikation scheidet aus, weil der Angeklagte durch die Verwendung des Drohmittels die Qualifikation bereits vollendet hatte und die qualifikationsbegründende erhöhte Gefahr schon eingetreten war (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276 Rn. 9 und vom 23. August 1983 - 5 StR 408/83).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260; vgl. auch Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 10).

    So soll § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn es ausnahmsweise schon an jeder Möglichkeit einer Realisierung der in der Schußwaffe liegenden Gefährlichkeit fehlt (vgl. Lackner StGB 21. Aufl. § 244 Rdn. 2; Zaczyk NStZ 1984, 217 in seiner Anmerkung zu BGH NStZ 1984, 216).

  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Ein solcher "Teilrücktritt" scheidet hier jedoch aus, weil der Angeklagte nicht nur das Grunddelikt der sexuellen Nötigung, sondern durch den Gebrauch des Messers auch die Qualifikation bereits vollendet hatte und die qualifikationsbegründende erhöhte Gefahr schon eingetreten war (vgl. BGH NStZ 1984, 216 m. abl.
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Es kann hier auf sich beruhen, wie zu entscheiden ist, wenn ein Täter nach Versuchsbeginn auf Modalitäten verzichtet, die zur Anwendung eines Qualifikationstatbestandes führen können (vgl. BGH JZ 1984, 680: versuchte räuberische Erpressung, bei welcher der Täter darauf verzichtet, den Tatplan mit Hilfe einer Waffe zu verwirklichen; dazu Streng JZ 1984, 652; Zaczyk NStZ 1984, 217).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

    Grund für die erhöhte Strafdrohung für den Raub mit Schußwaffen ist die von ihnen ausgehende erhöhte abstrakte Gefährlichkeit, die unabhängig davon ist, ob ein Einsatz der Waffe gewollt wird oder nicht (BGHSt 30, 44, 45; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

    Ein "Mitsichführen" liegt dann vor, wenn der Täter die Schußwaffe bewußt gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, daß er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. die Rspr. zu § 244 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB und § 27 Abs. 1 Satz 1 VersG, an die sich der Gesetzgeber - BT-Drucks. 12/6853 S. 41 - bewußt angelehnt hat: BGHSt 20, 194, 197; 24, 136 f; 30, 44, 45; 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]mit Anmerkung Kühl JR 1983, 425 f und Hruschka JZ 1963, 217 f; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH NStZ 1984, 216; 1985, 547; GA 1971, 82; BGH Beschluß vom 14. Juni 1996 - 3 StR 23/96 m.w.N.).

    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist nicht erforderlich (BGHSt 24, 136, 138; 30, 44, 45; BGH NStZ 1984, 216, 217).

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 526/18

    Besonders schwerer Raub durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei zeitlich

    Hierin liegt nicht etwa ein Teilrücktritt vom Qualifikationstatbestand (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1983 - 5 StR 408/83, NStZ 1984, 216, 217).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Erforderlich ist jedoch, daß sie ihm zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung steht (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; 31, 105, 106 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99

    Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung:

    Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
    97 (4) Aus den vorgenannten Gründen kann die Kammer offen lassen, ob im Falle der vollendeten Begehung des Grunddelikts ein Rücktritt vom zugleich unternommenen Versuch der Begehung eines qualifizierten Delikts überhaupt möglich ist (vgl. zur Frage des sogenannten Teilrücktritts: BGH Urteil vom 23. August 1983 - 5 StR 408/83 - NStZ 1984, 216; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07 - NStZ 2007, 468; Streng JZ 2007, 109; Heintschel-Heinegg JA 2007, 656; Schroeder JR 2007, 481 und ausführlich Küper GA 2020, 584).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1524
BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83 (https://dejure.org/1983,1524)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1983 - 3 StR 394/83 (https://dejure.org/1983,1524)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - 3 StR 394/83 (https://dejure.org/1983,1524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des § 212 Strafgesetzbuch (StGB) - Ursächlichkeit von mehreren zum Tode führenden Handlungen - Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 214
  • NStZ 1984, 216
  • StV 1984, 186
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Sie setzt voraus, "daß sich das gesamte Tätigwerden an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht" (so die vom Bundesgerichtshof - BGHSt 4, 219, 220 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] - übernommene Umschreibung des Begriffs durch das Reichsgericht).

    Ob die "Auffassung des Lebens" (BGHSt 4, 219, 220) [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] hier die Annahme von natürlicher Handlungseinheit rechtfertigt, wird der Tatrichter anhand der neu zu treffenden Feststellungen, die das im angefochtenen Urteil mitgeteilte Tatbild möglicherweise unter diesem Gesichtspunkt noch ergänzen können, zu beurteilen haben.

  • BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76

    Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).

    Der erkennende Senat hat in seinem bei Holtz MDR 1977, 282 mitgeteiltenBeschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - einen anderen Standpunkt eingenommen, dem sich der 2. Strafsenat in einem obiter dictum angeschlossen hat(Urt. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79).

  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 599/78

    Anwendung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) bei zweiaktigem Tätervorgehen und

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat eine solche Zurechnung in der oben genannten Entscheidung bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] verneint (zustimmend Hruschka JuS 1982, 317, 322 ff.; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. vor § 1 Rdn. 44; dagegen Wolter MDR 1981, 441 [BGH 31.10.1978 - 5 StR 599/78] und JuS 1983, 769, 774; Rudolphi in SK Anh. zu § 55 Rdn. 29 b- Stand April 1981; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 Rdn. 103; vgl. auch Hirsch LK 10. Aufl. § 226 Rdn. 8 a.E.).

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Eine solche Identität kann nur durch das äußere Verhalten des Täters, nicht auch dadurch bewirkt werden, daß der zur Tatvollendung gehörende Unrechtserfolg noch aussteht (vgl. BGHSt 7, 287, 288 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 51/55]; Maiwald NJW 1978, 300, 301).
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, müssen Ausdruck eines einheitlichen Willens - wenn auch nicht eines Gesamtvorsatzes - sein (BGH NJW 1977, 2321; vgl. Vogler in LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 9 ff.).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79

    Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der erkennende Senat hat in seinem bei Holtz MDR 1977, 282 mitgeteiltenBeschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - einen anderen Standpunkt eingenommen, dem sich der 2. Strafsenat in einem obiter dictum angeschlossen hat(Urt. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79).
  • BGH, 14.06.1983 - 4 StR 298/83

    Verurteilung eines Ehemannes wegen Totschlages nach Gewaltanwendung an seiner

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83
    Der auf das angewendete Strafgesetz bezogene Tatvorsatz muß im Zeitpunkt der Handlung vorliegen, die den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Erfolg bewirkt (vgl. BGH GA 1958, 109 = NJW 1957, 1643; BGH, Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 - bei Holtz MDR 1977, 282; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH JZ 1983, 864 mit Anm. Hruschka).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (bei Holtz MDR 1977, 282; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79) in einem vergleichbaren Fall für das Verhältnis von Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag entschieden, daß ein einheitliches Tun, das zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf von Tötungsvorsatz beherrscht ist, beide Tatbestände in Tateinheit verwirklichen kann (vgl. auch die dort in Bezug genommene Entscheidung RGSt 42, 214 für das Verhältnis von § 212 und § 229 StGB sowie das Senatsurteil NStZ 1984, 214).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Anders als etwa in den Fällen, in denen der Täter ohne Zäsur im Tatgeschehen (BGHSt 35, 305, 306 ["einheitliches Tun"]; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1998, 621, 622) und mit gleicher Motivation (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69; vgl. auch BGH NStZ 1984, 214, 215 ["Ausdruck eines einheitlichen Willens"]; 1998, 621, 622 ["fortdauerndes Bestreben im Sinne eines einheitlichen Willens"]) vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergeht, stellt sich hier das zweiaktige Geschehen nicht als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. den gleichgelagerten Fall BGH bei Holtz MDR 1979, 279; siehe ferner BGH NJW 1984, 1568; StV 1986, 293).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Zwischen den gleichgearteten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen des Angeklagten bestand nämlich ein derart unmittelbarer, enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, daß sich sein gesamtes Verhalten an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellte (vgl. BGHSt 4, 219, 220 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56]; die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, gingen auch auf einen einheitlichen Willensentschluß zurück und waren damit Ausdruck eines einheitlichen Willens (vgl. BGH NJW 1977, 2321; NStZ 1984, 214, 215; NJW 1984, 1568).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

    a) Wenn S. sich beim Überreichen des Gürtels eine Tötungshandlung des P. vorgestellt hat, zu der er selbst - sei es als Gehilfe oder als Mittäter - einen Tatbeitrag leisten wollte, wird zu prüfen sein, ob seine Tatbeiträge bei beiden Teilakten der Tötungshandlung rechtlich als eine Tat zu werten sind (vgl. BGHSt 39, 195; BGH NJW 1984, 1568; NStZ 1984, 214; StV 1986, 293; NStZ 1998, 62; StV 2000, 309).
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99

    Versuch; Mord; Gefährliche Körperverletzung; Rücktritt; Tateinheit;

    Zum einen hat das Landgericht nicht erörtert, ob das dreiaktige Tatgeschehen bei natürlicher Betrachtungsweise als Handlungseinheit und damit als nur eine Tat im Rechtssinne anzusehen ist (vgl. BGHSt 35, 3105, 306; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1984, 214, 215; 1998, 621, 622).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85

    Strafrechtlich relevanter Kausalverlauf bei Beschleunigung des Eintritts des

    Läßt sich nicht ausschließen, daß allein schon die ersten Verletzungen für den Tod von Frau K. ursächlich waren und daß die letzten, dann mit Tötungsvorsatz begangenen Mißhandlungen den Todeseintritt nicht mehr beeinflußt haben, muß der Richter nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" seiner Beurteilung diese Fallgestaltung zugrundelegen, mit der Folge, daß die letzten Mißhandlungen lediglich als Totschlagsversuch zu beurteilen wären (vgl. BGH NStZ 1984, 214 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 120/86

    Aufbruch von vier Autos im Sinne einer tateinheitlichen Begehung

    Die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, gingen auch auf einen einheitlichen Tatentschluß zurück und waren damit Ausdruck eines einheitlichen Willens (vgl. BGH NJW 1977, 2321; NStZ 1984, 214, 215; NJW 1984, 1568).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2532
BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83 (https://dejure.org/1984,2532)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1984 - 3 StR 443/83 (https://dejure.org/1984,2532)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 (https://dejure.org/1984,2532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der Provokation - Doppelte Milderung eines Strafrahmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 216
  • StV 1984, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1976 - 2 StR 41/76

    Vorliegen eines im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) beachtlichen

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83
    Dabei braucht - ebenso wie in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. April 1976 - 2 StR 41/76 nicht entschieden zu werden, ob unter besonderen Umständen schon die Schaffung einer Situation, von der der Täter weiß, daß sie zu schweren Beleidigungen seitens des späteren Tatopfers führen wird, als vorwerfbare Veranlassung dieser Beleidigung gewertet werden kann.
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" -

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83
    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die beleidigende Äußerung des Opfers im gegebenen Augenblick entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht vorwerfbar veranlaßt hat (BGH NStZ 1981, 300 f.; StV 1981, 546 f 1983, 459).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83

    Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83
    Die Strafkammer mußte daher die Auswirkungen des Alkohols auf die Einsichts- und die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer Gesamtbetrachtung der wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände beurteilen, die dessen Verhalten vor, während und unmittelbar nach der Tat bestimmt haben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 mit Nachw.).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der

    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die beleidigende Äußerung des Opfers im gegebenen Augenblick entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht vorwerfbar veranlasst hat (BGH, Urteile vom 7. Juli 1983 - 4 StR 218/83, NStZ 1983, 554; vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83, NStZ 1984, 216; vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87, NStZ 1987, 555 und vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 394/97, NStZ 1998, 191; Schönke/Schröder/ Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 213 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17

    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein:

    Das kann auch noch nach mehreren Stunden der Fall sein (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83, NStZ 1984, 216; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 213 Rn. 9a).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 736/93

    Beleidigung - Täter - Zorn - Minder schwerer Fall

    Unter diesen Umständen mußte sich das Landgericht bei Berücksichtigung des Zweifelssatzes mit der Möglichkeit auseinandersetzen, daß der Angeklagte W. durch die von ihm geschilderten beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen des Tatopfers in der Wohnung zum Zorn gereizt worden war, der auch noch am Tatort angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (BGHR StGB § 213 1. Alt. hingerissen 1; siehe auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH StV 1981, 234; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 30.01.1984 - 3 StR 499/83

    Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags, wenn die Angeklagte die

    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die Provokation des Opfers im gegebenen Augenblick nicht vorwerfbar veranlaßt hat (BGH, Urt. vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 mit Nachw.).
  • BGH, 15.02.1984 - 4 StR 51/84

    Verneinung eines Rücktritts vom Totschlagsversuch (auf Grund von Feststellungen,

    Ob das bloße Herbeiführen einer Situation, in der Beleidigungen oder Mißhandlungen zu erwarten sind, den in § 213 StGB vorausgesetzten Vorwurf zu begründen vermag, hat der Bundesgerichtshof bisher offengelassen (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83).
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